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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Das Angebot der Drela GmbH richtet sich an Unternehmen, Kaufleute und Freiberufler im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit.

§ 1 Allgemeines

(1) Die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge – im Tätigkeitsbereich „webdesign“ – in schriftlicher sowie elektronischer Form mit der Drela GmbH, Forsthausstr. 5, 63128 Dietzenbach und deren Vertreter. Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
(2) Abweichende AGB unserer Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Regelungen, die den AGB entgegenstehen, gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Individualabreden gehen vor, es gilt BGB § 305 b.
(3) Die AGB sind auch Bestandteil für Zusatzleistungen und zukünftige Verträge, auch wenn Sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Die AGB sind im Internet jederzeit frei abrufbar. Der Auftraggeber erkennt die AGB-webdesign der Drela GmbH an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftragsgebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen die Drela GmbH im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Sollte der Kunde bei einer dritten Partei über die Drela GmbH Leistungen bestellt haben oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit den jeweiligen Kooperationspartnern der Drela GmbH. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen AGB der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig von Vertragsverhältnis zwischen der Drela GmbH und dem Kunden.
(5) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die Drela GmbH sie schriftlich anerkennt.
(6) Texte, Informationen, Preise etc. aus der Kundeninformation stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern. Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind in Euro und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote sind für acht Wochen gültig. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und Drela GmbH zurückzutreten.
(2) Mit der Auftragserteilung an die Drela GmbH, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Internet-Bestellungen sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Drela GmbH eine Bestellung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot mit Leistungsbeschreibung unterzeichnet und zurücksendet. Die Leistungsbeschreibung definiert die durch die Drela GmbH zu erbringenden Leistungen. Nach der Auftragserteilung gewünschte Änderungen in Art und Umfang der beschriebenen Leistung werden , sofern zumutbar , durch uns durchgeführt und begründen ggfls. eine anteilige Preiserhöhung.

§ 3 Zahlungsmodalitäten / Entgelte

(1) Nach Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit kann eine Abschlagszahlung von 50 Prozent der Auftrags-summe berechnet werden, wenn der Auftragswert 1.500 Euro überschreitet. Eine vor Rechnungsstellung getätigte Teil- oder Anzahlung verpflichtet die Drela GmbH nicht bereits zum Beginn der Leistung und begründet noch keinen Anspruch auf Beginn der Leistung.
(2) Sollte die Bonität des Auftraggebers durch die üblichen Auskunfteien als nicht befriedigend bewertet werden, kann die Drela GmbH den gesamten Betrag als Vorkasse verlangen.
(3) Teilleistungen und/oder Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Gesamtbetrag / Restbeitrag wird spätestens nach Fertigstellung der Arbeiten fällig.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Befindet der Auftraggeber sich in Verzug, ist die Drela GmbH berechtigt, die Verzugszinsen zu berechnen, die mit 4 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank liegen. Jede Mahnung wird mit 10 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatz-anspruch bleibt davon unberührt.
(5) Bei Verzug ist die Drela GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(6) Sollte eine Zahlungsweise in der Betreuung vereinbart worden sein, die nicht der jährlichen Zahlungsweise entspricht, ist die Drela GmbH im Falle eines Verzuges berechtigt, den gesamten Jahresbeitrag einzufordern.
(7) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Kennungen verursachen, verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde seine persönlichen Kennungen und Zugangsdaten sorgfältig und vor dem Zugriff geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt die Drela GmbH von Kosten und Ansprüchen frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
(8) Die Drela GmbH behält sich eine Erhöhung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden min. sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerdienstliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
(9) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Rechnungen mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann die Drela GmbH das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(10) Gegen Forderungen der Drela GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder restkräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Leistungen, gelieferte Waren, Dienstleistungen und alle damit verbundenen Rechte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der Drela GmbH. Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die Drela GmbH berechtigt, ohne Nachfristsetzung, den Zugriff, die Nutzung oder Veröffentlichung, zum betreffenden Angebot, bis zum Eingang der Zahlung zu sperren oder zu untersagen.
(2) Drela GmbH bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen usw. Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche Recht ein, die Webseite zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an die Drela GmbH entrichtet hat. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Webseite insgesamt bzw. von Bestandteilen der Webseite im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.

§ 5 Lieferzeit

(1) Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Textversionen etc. ist durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
(2) Drela GmbH ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Die Drela GmbH nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat Drela GmbH eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Drela GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. Die Drela GmbH ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszu-schieben.
(3) Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
(4) Die Lieferzeit beginnt erst nach Vollständiger zur Verfügung Stellung aller zur Ausführung des Auftrages benötigter Unterlagen. Eine verspätete Einreichung verlängert die Lieferzeit.
(5) Leistungsverzögerungen, im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, welche Drela GmbH die Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (Betriebsstörungen und Streik etc.) gleich ob diese im eigenen Betrieb, oder bei dritten eintreten, sind möglich.

§ 6 Korrekturen/Abnahme/Beanstandungen/Gewährleistung

(1) Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
(2) Veranschlagte Arbeitsstunden werden von der Drela GmbH, nach bestem Wissen und auf Erfahrungswerten basierend, abgegeben. Dennoch kann die Drela GmbH keine Garantie dafür übernehmen, dass in den einzelnen Bereichen, die Leistung zu 100 % in der veranschlagten Zeit erbracht werden kann zzgl. 15 %.
(3) Teilweise ist in den Produkten die Zahl der Änderungen beschränkt und ausgewiesen. Bei Überschreitung und damit verbundenen Kosten o.ä. für den Auftraggeber, wird die Drela GmbH den Auftraggeber im Voraus informieren und mit ihm abstimmen.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, grundsätzlich nach 24 Monaten ab Fertigstellung. Die Drela GmbH ist berechtigt nach eigener Wahl nachzubessern, sollten Mängel der Lieferung bekannt sein. Soweit dem Auftraggeber zumutbar, auch mehrmalig. Ändert der Auftraggeber selbstständig die Leistungen, wie z.B. Quelltexte der Internetseite, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch oder Haftungsanspruch für die von der Drela GmbH erbrachte Leistung.
(5) Die Drela GmbH übernimmt Gewähr dafür, dass z.B. eine durch sie produzierte Internetseite im Wesentlichen den Vorgaben des Konzepts entspricht. Eine Haftung für Abweichungen, die Aufgrund technischer Gegebenheiten und uneinheitlicher Standards entstehen, wird jedoch nicht übernommen, da die Darstellung auf verschiedenen Ausgabemedien variieren. Zu solchen Abweichungen kann es insbesondere durch die Bildschirmauflösung, Monitorgröße, Farbeinstellungen des jeweiligen Systems, verschiedene HTML-Versionen, Browser-einstellungen, WebTV, WAP, usw. kommen. Insoweit sind die dem Konzept zugrundeliegende Unterlagen, wie Abbildungen, Grafiken, Zeichnungen etc. nur annähernd maßgeblich.
(6) Die Drela GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung des Auftritts bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.
(7) Die Testabstimmungen und Prüfungen werden durch die Drela GmbH auf einem Monitor mit Auflösung 1920 x 1080 (meistgenutzte Desktop PC's 2019) sowie auf mobilen Endgeräten mit Auflösung 360x640 / 375x667 (mobile Endgeräte z. B. iPhones mit 4,7“ Display) erstellt. Evtl. Nachbesserungen erfolgen auf diese Auflösungen. Die Funktionalitäten in Browsern werden in Modzilla Firefox, Microsoft Internet Explorer, Safari in den jeweiligen gängigen Versionen getestet.

§ 7 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte

(1) Der Kunde stellt Drela GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Die Drela GmbH übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien, es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre Inhaltliche Korrektheit sorgfältig prüft.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich der Drela GmbH zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Drela GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von Drela GmbH für pornografische oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Dennoch behält sich die Drela GmbH das Recht vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in Inhalte zu übernehmen, sollten diese bedenklich erscheinen.
(3) Ansprüche der Urheber gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 8 Urheberrecht und Copyright

(1) Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der Drela GmbH erstellte Objekte (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken etc.) bleibt allein bei der Drela GmbH. Diese dürfen nur im vertraglichen Zusammenhang verwendet werden.
(2) Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von der Drela GmbH bzw. wenn nicht anders vereinbart, nicht gestattet.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenzangaben

(1) Der Kunde räumt Drela GmbH das Recht ein, das Logo sowie die Kontaktdaten von Drela GmbH in das Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website zu verlinken.
(2) Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechts-vorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf die Urheberin.
(3) Drela GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie SEO Erfolgskennzahlen, Designs, Webdesigns oder nicht vom Kunden offiziell verwendete Entwürfe aus der Entwurfsphase zu Präsentationszwecken in den eigenen Refernezen / Portfolios zu verwenden. Insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links von der Kundenseite zu www.drela,de als Ersteller zu setzen.

§ 10 Kooperationspartner

(1) Die Drela GmbH ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche bzw. freiberufliche Kooperationspartner durchführen (ganz oder teilweise) zu lassen.
(2) Sollte die Drela GmbH vermittelnd für den Auftraggeber tätig sein, z.B. beim Hosting, wird der Kunde vom Kooperationspartner die entsprechenden Unterlagen, Rechnungen und Zugänge erhalten.
(3) Es bedarf keiner gesonderten Zustimmung oder Information die Kooperationspartner oder Dienstleister zu wechseln, insofern dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
(4) In einigen Fällen greift die Drela GmbH auf bereits vorhandene Ideen, Templates, Gimmicks etc. von Partnern zurück, der Kunde stimmt diesem ausdrücklich zu.


§ 11 Steuern und Gebühren

(1) Die Drela GmbH ist nicht verantwortlich für Steuern oder Gebühren, die im Zusammenhang mit jeglicher Nutzung der Leistungen, wie z.B. einer Internetseite, entstehen. Der Auftraggeber tritt in diese Verpflichtung ein.
§ 12 Gesetzmäßige Nutzung
(1) Die Leistungen der Drela GmbH dürfen durch den Kunden nur im Rahmen der geltenden Gesetze genutzt werden. Die Übertragung von Material, das Gesetze verletzt, ist untersagt. Der Auftraggeber ist für den Inhalt einer Internetseite selbst verantwortlich
(2) Die durch den Kunden vorgelegten Unterlagen werden durch die Firma Drela nicht in rechtlicher Hinsicht überprüft. Es erfolgt ausdrücklich keine Rechtsberatung.

§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Drela GmbH übergebenen Informationen gelten als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich Drela GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Drela GmbH berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

§ 14 Leistungsbeschreibung Konzepterstellung, Widerspruch hier

(1) Die Drela GmbH Dienstleistungen umfassen die Entwicklung, Programmierung und Einrichtung von Internetseiten für einen Auftritt des Kunden im World-Wide-Web sowie weitere mit dem Kunden in der Leistungsbeschreibung vereinbarten, mit der Webseitenerstellung im Zusammenhang stehende und fördernde Tätigkeiten.
(2) Die Drela GmbH erstellt hierfür ein Konzept, welches sich an dem Erscheinungsbild und dem Gesamteindruck des Unternehmens orientiert und das dem Kunden zur Zustimmung vorgelegt wird. Die Erstellung des Grundkonzepts beinhaltet ein Basis-Layout und ein Navigationssystem. Nach der Abnahme durch den Kunden wird auf der Grundlage des Konzeptes die Seite bzw. der Internetauftritt erstellt.
(3) Der Kunde hat bei der Erstellung des Konzeptes insoweit mitzuwirken, als dass er die notwendigen Informationen, Bilder, Texte und Grafiken zu erbringen hat, sofern diese nach Vereinbarung nicht von der Drela GmbH gestellt werden. Der Kunde hat der Drela GmbH die Daten auf Diskette, CD-ROM oder per E-Mail in dem von Drela GmbH gefordertem PC-Format zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Umfang des Internetauftrittes ist je nach Angebotspaket gemäß der Kundeninformation auf eine bestimmte Seitenanzahl begrenzt. Die Länge und der Umfang der im Angebot enthaltenen Einzelseiten entspricht dabei jeweils pro Seite einer Länge von max. 600 Wörter mit jeweils 4 Bildern. Als eine Seite zählen des Weiteren die in der Kundeninformation angegebenen Sonder-funktionen. Sollten pro Seite mehr als die genannten Inhalte eingebunden werden, rechnet die Drela GmbH diesen Sonderaufwand mit dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand (nach vorheriger Rpcksprache) ab.
(6) In dem berechneten Entgelt sind ausschließlich die in der separaten Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen enthalten. Alle Leistungen und / oder Änderungs-wünsche, welche von der Leistungsbeschreibung abweichen, werden gesondert in Rechnung gestellt (z. B. weitere, über die in der Leistungsbeschreibung hinausgehende Anzahl an Design- oder Layout Entwürfe etc.). Hat die Drela GmbH bereits mit der Erbringung der Leistung des WebDesigns angefangen oder diese voll erbracht und widerspricht der Kunde in diesem Zeitpunkt dem Entwurf, ist er zur Zahlung der angefallenen Kosten verpflichtet.

§ 15 Erstellung und Testen von Webseiten

(1) Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch Drela GmbH nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den evtl. entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage (z.B. auf einem Datenträger) davon zu überzeugen, dass die von Drela GmbH gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Drela GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt.
(2) Die Drela GmbH prüft die erstellten Internetseiten ausschließlich auf Funktionalität und Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung, Drela GmbH prüft nicht, ob verwendetes Material frei von Rechten Dritter ist.

§ 16 Speicherplatz und Domainnamen

(1) Drela GmbH garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus. Die Drela GmbH haftet nicht für das Überschreiten des, mit dem Hoster vereinbarten Traffic.
(2) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens alleine Verantwortlich ist. Der Kunde stellt die Drela aus allen Forderungen und Ansprüchen frei.

§ 17 Änderungsvorbehalt

(1) Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers als zumutbar gelten, bleiben der Drela GmbH vorbehalten. Zu Teilleistungen ist die Drela GmbH berechtigt, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Die Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist die Sache des Auftraggebers.

§ 18 Übertragung der Daten auf den Server

(1) Drela GmbH haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss des Auftrags überzeugen.
(2) Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch Drela GmbH ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Drela GmbH ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.

§ 19 Wartung von Internetseiten

(1) Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag/Betreuungsvertrag mit Tauglichkeitsprüfung mit Drela GmbH abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.
(2) Konditionen und Leistungen für Wartungsverträge werden individuell in einem separaten Wartungsvertrag vereinbart.

§ 20 Abnahme / Vertragsrücktritt

(1) Durch die schriftliche Genehmigung (per Fax, E-Mail, Brief etc.) des Konzeptes durch den Kunden erfolgt die Abnahme. Drela GmbH ist berechtigt, dem Kunden Bestandteile der Web-Seite zur Teilabnahme vorzulegen. Dies kann auch durch die Zusendung eines Links, der den Status darstellt, erfolgen. Der Kunde ist zur Abnahme der Webseite verpflichtet, sofern die Webseite der vertraglichen Leistungs-beschreibung entspricht.
(2) Annahme spätestens nach Ablauf von 14 Tagen erfolgt.
(3) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Webseite nicht an, so
gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist Drela GmbH berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann Drela GmbH 75% des dem Auftrag zugrunde liegenden Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, der Drela GmbH einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
(5) Kündigungen durch den Auftraggeber können nur aus wichtigem Grund erfolgen.
(6) Im Fall von höherer Gewalt (siehe hierzu § 5 Abs. 5) kann der Kunde keinen Verzugsschaden, bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sondern vereinbart eine ausreichende Nachfrist.

§ 21 Vertragsdauer

(1) Vertragsdauer ist die durch den Kunden und Drela GmbH vereinbarte Laufzeit des Vertrages.

§ 22 Gerichtsstand

(1) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Frankfurt am Main vereinbart.

§ 23 Suchmaschinen

(1) Drela GmbH bietet bei bestimmten Paketen die Anmeldung der Internet-Seiten in entsprechende Suchmaschine und Web-Kataloge. Eine Garantie von Seiten der Drela GmbH hinsichtlich der Aufnahme, der Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme der Internet-Präsenz in den Suchmaschinen kann nicht übernommen werden.
(2) Über eine Aufnahme, die Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Die Aufnahme von redaktionell geführten Suchdiensten kann bis zu 14 Wochen dauern. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.
(3) Da Suchmaschinen nicht automatisch alle Websites aufnehmen, ist eine erfolgreiche Anmeldung der Website bei jeder kontaktierten Suchmaschine nicht garantiert. Es gelten hier die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen der einzelnen Suchmaschinen. Auch die dauerhafte Aufnahme bei der jeweiligen Suchmaschine kann nicht garantiert werden.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass er mit jeder Anmeldung in einer Suchmaschine ein individuelles Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Betreibern der Suchmaschine eingeht. Der Kunde autorisiert Drela GmbH für den Kunden dieses Vertragsverhältnis zu schließen. Drela GmbH richtet dem Kunden für die Eintragung der Web-Seiten in den Suchmaschinen eine spezielle E-Mail Adresse ein. Der Kunde verpflichtet sich, dieses E-Mail Postfach in regelmäßigen Abständen abzurufen und die Ausführungen und Anforderungen einzelner Suchmaschinen zu entsprechen. Kommt der Kunde diesem Erfordernis nicht nach, so ist er gegenüber Drela GmbH nicht berechtigt, Reklamationen über die Nicht-Eintragung vorzubringen.

§ 24 Hochladen von Inhalten im Internet

(1) Die Drela GmbH legt dem Kunden die Inhalte zur Abnahme vor, erst nach der Abnahme und Einverständnis werden die Inhalte öffentlich im Internet zugänglich gemacht. Die urheberrechtliche Verantwortung, die im Auftrag erstellten und publizierten Inhalte, obliegt allein dem Auftraggeber. Der Kunde stellt die Drela GmbH für Forderungen gegenüber Dritten frei.


§ 25 Viren / Hacker

(1) Die Drela GmbH prüft die übergebenen Daten an den Auftraggeber auf Viren, dabei wird die großmöglichste Sorgfalt angewendet, dennoch obliegt dem Auftraggeber stets die Pflicht zu eigener und vorheriger Prüfung und Datensicherung auf seinen Datenträgern.
(2) Für einen Virenbefall auf Datenträgern, Computern etc. des Kunden oder Dritten, insbesondere dadurch evtl. entstehende Schäden und Folgeschäden wird jede Haftung ausgeschlossen.
(3) Die Drela GmbH kann keine Haftung für Hackerangriffe und Schäden übernehmen. Die Arbeiten werden nach bestem Gewissen ausgeführt, dennoch ist es ausgeschlossen, Angriffe von außen grundsätzliche auszuschließen. Der Auftraggeber ist darüber informiert und stellt die Drela GmbH dahingehend frei.

§ 26 Empfang und Versand von E-Mails

(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Drela GmbH und dessen Kooperationspartner, an seine Emailadresse, zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher Emails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.

§ 27 Technische Beratung

(1) Um die günstigen Entgelte der Drela GmbH dauerhaft zu sichern, ist eine telefonische Beratung nur bedingt möglich. Ein Anspruch auf diesen Service besteht nicht. Support und Beratungen erfolgen größtenteils per Email, die in aller Regel kostenlos für den Kunden beantwortet werden.

§ 28 Datenschutz

(1) Die Drela GmbH weist darauf hin, dass gem. BDSG personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und ggf. an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der Drela GmbH im notwendigen Umfange weitergeleitet werden. Die Drela GmbH ist berechtigt, zur Abrechnung relevante Daten dauerhaft zu speichern.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

§ 29 Haftungsausschluss

(1) Die Drela GmbH haftet nur für Schäden, die von der Drela GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem Ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig und vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. zzgl. typische Schäden . Klausel hereinnehmen!
(2) Zudem haftet die Drela GmbH nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der Drela GmbH liegen. Die Drela GmbH übernimmt keine Haftung bei Störungen des Internet, bei Ausfall von technischen Systemen und bei Schäden, die durch Dritte entstehen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche wegen mangelhafter Leistung müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme der Vertragsleistung geltend gemacht werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet die Drela GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen. Bei Änderungen, z.B. an einer Internetseite, durch den Kunden oder durch Dritte erlischt jeglicher Gewährleistungs- und Haftungsanspruch.
(3) Es wird durch die Drela GmbH keine Garantie dafür übernommen, dass Server einen bestimmten Dienst oder für einen bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist.
(4) Die Drela GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht werden oder wurden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Die Drela GmbH übernimmt keine Haftung dafür, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (wie z.B. Reproduktion, Druck, Vervielfältigung), selbst wenn vom Auftraggeber Schadensersatz von dritter Stelle verlangt wird.
(5) Ein Wiederverkauf der von der Drela GmbH erbrachten Leistungen ist ohne vorherige Zustimmung der Drela GmbH nicht gestattet, dies betrifft auch Teilleistungen.

§ 30 Formate

(1) Lieferungen von Dateien an die Drela GmbH, sind in folgenden Formaten zu liefern: Bilddateien in .jpg oder hochauflösend; Logo in vektrosierter Form; Textdateien in .doc oder .txt; Sounddateien in .mp3; Filmdateien in .avi; Animationen in .fla. In diesen Formaten erkennt die Drela GmbH die Dateien als Lieferungen im Sinne der Produkte mit Kundenlieferungen an. Es sind die gängigen, aktuellen Versionen gemeint.
(2) Für alle nicht aufgeführten Dateiarten besteht durch die Drela GmbH keine Annahmepflicht. Die Lieferung in dieser Qualität durch den Kunden ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Lieferung durch Drela.
(3) Lieferungen des Kunden in Printmedien werden durch die Drela GmbH nur bis maximal A4 gescannt; eine größere Fläche kann nicht verarbeitet werden. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass hierbei Qualitätsverluste entstehen können.

§ 31 Programmierung

(1) Die angebotenen Leistungen der Drela GmbH werden je nach Projekt mit den Programmen/Systemen Joomla, UIKIT3 sowie unter Zuhilfenhame diverserer Webdesign Tools wie Adobe Photoshop und weiterer Grafik- und Programmiertools umgesetzt. Der Kunde erkennt dies an und ist einverstanden, dass die Leistungen sich darauf beziehen, was diese Programme leisten können. Weitergehende Leistungen sind nicht Bestandteil eines Vertrages.

§ 32 Disclaimer / Impressum /Haftungsausschluss / Datenschutz

(1) Die Drela bindet rechtlich relevante Informationen wie Disclaimer / Impressum /Haftungsausschluss / Datenschutz auf der Webseite des Kunden ein. Das Impressum enthält den Namen, Adresse, Amtsnummern sowie den Inhaltsverantwortlichen des Auftraggebers. Zudem ist die Drela GmbH ermächtigt Ihre eigenen Kotaktdaten einzubauen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Inhalte in rechtssicherer Form zu liefern bzw. zu prüfen, ggfls. rechtlich und inhaltlich zu aktualisieren und stellt die Drela GmbH von der Haftung frei.

§ 33 Übersetzungen

(1) Evtl. Übersetzungsleistungen werden von der Drela GmbH grundsätzlich extern vergeben. Insoweit tritt Drela lediglich als Vermittler auf. Der Auftraggeber ist darüber informiert und stimmt diesem zu. Der Auftraggeber stellt die Drela von der Haftung für diese Leistung frei.

§ 34 Schulungen / Onlineeinweisung / vor Ort Termine

(1) Die im Angebotspreis enthaltene, einstündige online-Schulung zur Eigenverwaltung der Inhalte der Webseite durch den Kunden über das Content Management System Joomla bzw. das verwendete Framework UIKIT3 beinhaltet ausschließlich Schulungen für einfache Veränderungen an Textinhalten und einzelnen Bildern. Darüber hinausgehende Schulungen für kompliziertere Änderungen an der Webseite (Aufbau ganzer Einzelseiten, Galerien, Download-Rubriken, Updates usw.) müssen vom Kunden gesondert in Aufrag gegeben und bezahlt werden. Pro weitere Online-Schulung bis 2 Stunden fallen pauschal 250,- EUR netto an. Die Drela GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Schulung oder der Onlineeinweisung bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. 

(2) Ein vor Ort Termin zur Vorbeprechung der Webseitenerstellung bis 2 Stunden ist eine kostenlose Serviceleistung der Drela GmbH. Weitere Termine bis 2 Stunden Sitzungslänge beim Kunden vor Ort im Umkreis von 50 Kilometer um Frankfurt am Main werden mit einer Aufwandspauschale von 250,- EUR in Rechnung gestellt.

 

§ 35 Arbeitsstunden

(1) Soweit nicht anders vereinbart oder ein Pauschalpreis vereinbart wurde, berechnet die Drela GmbH nach Stundenhonorar.

§ 36 Mitwirkungspflicht des Kunden / Projektlaufzeit / Sonderaufwände

(1) Der Kunde unterstützt die Drela bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen bzgl. der Zugänge zum Kundenserver (Hosting-Zugangsdaten, FTP Zugangsdaten, Passwörter zu dritten Anbiteren wie Google etc.), Lieferung von Datenmaterial bzgl. auf der Webseite zu verwender Text, Bild und Videodateien sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird die Drela hinsichtlich eventueller der von Drela zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
(2) Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen, soweit die Produkte dies benötigen.
(3) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der Drela GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der Drela GmbH umgehend, auf Anforderung und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format (siehe § 30) zur Verfügung zu stellen.
(4) Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die Drela GmbH die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
(5) Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. Wir möchten zum Projektstart darauf hinweisen, dass wir aus organisatorischen Gründen für jedes Webprojekt wie in unseren ABG beschreiben einen maximalen Umsetzungszeitraum von 6 Wochen vorgesehen haben, damit neben Ihrem Projekt Folgeaufträge anderer Kunden fristgerecht umgesetzt werden können. Aus diesem Grund bitten wir Sie bei den jeweiligen Schritten, wo wir auf Ihre aktive Mitarbeit angewiesen sind, uns immer möglichst zeitnah mit Inhalten und Feedback etc. zu versorgen. Die finale Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf dieser 6 Wochen Frist automatisch, da wir bzgl. der Produktionskosten stark in Vorleistung gehen. Sollten Sie es von Ihrer Seite die anvisierte Projektlaufzeit nicht einhalten können, garantieren wir Ihnen die vollständige Umsetzung der gebuchten Vertragsinhalte selbstverständlich zu einem späteren Zeitpunkt. Liefert der Kunde innerhalb von 6 Wochen nach Auftragserteilung nicht alle erforderlichen Daten und Unterlagen, welche zur Fertigstellung der Webseite erforderlich sind oder kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung entstandener Werke nicht in diesem Zeitraum nach, ist Drela GmbH ebenfalls berechtigt, den Auftrag vollständig abzurechnen, damit verplante Kapazitäten nicht länger gebunden werden. Drela garantiert dem Kunden in diesem Falle die Fertigstellung des Auftrages innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung. Sollte der Kunde auch 12 Monate nach Auftragserteilung keine vollständigen Daten geliefert haben oder die Abnahme der Webseite verschleppen, gilt der Auftrag seitens Drela GmbH als erfüllt. 


(6)Wir halten uns bei der technischen Umsetzung der Webseite exakt an der Gestaltung des von Ihnen vorher abgenommenen Designentwurfs. Kleinere Korrekturen sind selbstverständlich problemlos möglich. Sollten Sie einen größeren Umbau des einmal erstellen Designs wünschen, berechnen wir für einen größeren Umbau bzw. Abweichung vom Entwurf einen Pauschalbetrag von 890,- EUR netto pro neuem Designvorschlag. Weitere im Zuge des Projektes einfließende Arbeiten, welche nicht im Erstauftrag aufgeführt sind wie z. B. weitere Unterseiten, Sonderfunktionalitäten, Rechercheaufgaben für Bilder etc., berechnen wir nach Aufwand mit einem Stundensatz von 85,- EUR netto.

§ 37 Leistungsumfang, Korrekturschleifen & Mehraufwand

Im Rahmen von Pauschalangeboten erstellt die Drela GmbH für den Kunden jeweils einen ausgereiften Designentwurf (inkl. Entwurf für die Startseite und eine exemplarische Unterseite ) inkl. 2 maliger Korrekturschleife (erste Korrekturschleife für Änderungen am Design & Layout, die zweite Korrekturschleife für inhaltliche Änderungswünsche). Weitere zusätzliche Entwürfe werden mit jeweils 790,- netto zzgl. MwSt in Rechnung gestellt. Ergeben sich im Rahmen des Auftrages Arbeiten, die nicht im Leistungsumfang des gebuchten Auftrags enthalten sind, z. B. durch die Erweiterung des Seitenumfangs oder gewünschter Sonderfunktionalitäten, werden diese gesondert abgerechnet. Als verbindliche Auftragserteilung gilt hierbei das Übersenden der Daten des Kunden per Mail und die Annahme und Durchführung der Arbeiten seitens Drela GmbH. Jede weitere Unterseite wird dabei mit pauschal 250,- EUR netto zzgl. MwSt. berechnet. Bei sonstigen Mehraufwänden berechnen wir pro entstandene Arbeitsstunde 85,- EUR netto zzgl. MwSt. 

§ 38 Sonstiges (Email-Sicherungen, temporärer Ausfall bei Domainumzug, Content Management, Kompatibilität, Suchmaschinenplatzierung, Datenschutzhinweis, verwendetes CMS und Framwork)

(1) Der Kunde ist verantwortlich, eine Sicherung seiner Email-Postfächer anzulegen, insbesondere wenn die Domain zu einem anderen Provider umgezogen wird. Drela weist darauf hin, dass bei einem Domainumzug Emails verloren gehen können, wenn diese nicht physisch auf der Hardware des Kunden gespeichert sind. 
(2) Bei Domainumzug ist ein temporärer Ausfall der Internetseite von einigen Stunden oder wenigen Tagen möglich. Haftungsansprüche gegenüber Drela durch Ausfälle der Internetseite oder verbundener Systeme aufgrund eines umzugsbedingten oder technischen Ausfalls (beim Provider oder durch Hackerangriffe von außen), können nicht geltend gemacht werden. 
(3) Durch Zahlung der Webseite bestätigt der Kunde die vollständige Prüfung der vertragsgemäßen Leistungserfüllung seitens Drela. Mit erfolgter Zahlung erfolgt somit die Abnahme seitens des Kunden ohne weitere Ansprüche auf kostenlose Korrekturschleifen oder Nacharbeiten. 
(4) Drela erstellt Webseiten kompatibel für moderne Webbrowser, hierzu gehören (stand 03.06.2018) Safari, Chrome, Opera, Firefox. 
(5) Im Falle einer einmaligen Suchmaschinenoptimierung werden keine Google Platzierungen garantiert, da bereits einmalige Algorithmusänderungen seitens der Suchmaschinen die Faktoren für eine Platzierung gravierend ändern können und die Webseite angepasst werden muss. Als Kontrollmaßnahme für die korrekte Umsetzung der vertraglich vereinbarten SEO Maßnahmen im Sinne dieses Auftrages gilt die mindestens 80%ige Optimierung (grüner Bereich) im SEO-Tool https://www.seobility.net/de/keywordcheck/.  Wenn Sie auf eine bestimmte Wunschplatzierung optimieren wollen, empfehlen wir eine dauerhafte SEO Optimierung, da nur diese eine gewisse Kontanz in den Suchergebnissen gewährleisten kann.
(6) Wir weisen darauf hin, dass im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung DSGVO auf Ihrer Webseite zwingend eine Datenschutzerklärung sowie ein vollständiges Impressum von Ihnen geliefert und eingebunden werden muss. Des Weiteren muss gemäß BGH-Urteil ein erweiterter Cookie-Banner mit aktiver Unterdrückung von Drittanbieter-Cookies bis zur aktiven Zustimmung des Besuchers angeboten werden. Wir empfehlen den entsprechenden Zusatzbaustein bei Auftragserteilung daher dringend mit zu buchen.
(7) Wir realisieren Webseiten mit einer Kombination aus dem CMS Joomla 3 und einem nutzerfreundlichen Framework (UIKIT3) / Yootheme. Dies ermöglicht unseren Kunden auch ohne Programmierkenntnisse einfache Text- & Bildänderungen im Rahmen des sogenannten "Builders" selbst vornehmen zu können. Dieser modulare Aufbau im Rahmen eines Drag und Drop Systems beinhaltet bereits Designvorlagen innerhalb einer Layout- und Template-Bibliothek, die dem Kunden die eigenständige die Erweiterung der Webseite ermöglichen sollen. Drela GmbH erstellt jede Webseite entweder nach indiividueller, vom Kunden bestätigter Designvorlage oder manuell in Handarbeit auf Basis der Kundenwünsche innerhalb des beschriebenen Systems. Dies bedingt, dass neben individuellen, kreativen und programmiertechnischen Arbeitsschritten auch das zugrundeliegende Werkzeugeset mit den entsprechenden Builder-Bausteinen des UIKIT3 zum Einsatz kommt. Komplette Template-Entwürfe werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch oder nach vertraglicher Vereinbarung im Rahmen von vergünstigten Festpreis-Paketen verwendet. 
(8) Die Umsetzung auf Basis von Web Validatoren wie dem  https://validator.w3.org ist kein Qualitätsmerkmal für eine fehlerfreie Funktionsweise von Webseiten und somit kein Auftragsbestandteil. 

§ 39 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Eine unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
(3) Gleiches gilt für evtl. Vertragslücken.
(2) Erfüllungsort der Leistungen ist stets Neu-Isenburg bei Frankfurt/Main. Die in den AGBs erwähnten Mitteilungen der Drela GmbH an den Auftraggeber sowie im restlichen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilung kann die Drela GmbH per Email zur Verfügung.
(3) Nachrichten gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des tatsächlichen Abrufs.

Dietzenbach, 15.10.2016